Stand: 3. September 2021
Empfehlungslisten für die Untersuchung der Umweltbelastung durch Biozide Aktualisierung der Stofflisten des Berichts UBA-TEXTE 15/2017
1 Einleitung
Biozide werden in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt und gelangen dadurch auf verschiedenen Pfaden in die Umwelt (Abbildung 1). Das Ausmaß der Belastung der Umwelt mit Bioziden in Deutschland ist derzeit noch nicht umfassend bekannt, denn ein systematisches Monitoring von Bioziden in der Umwelt gibt es in Deutschland nicht. Das Umweltbundesamt hat mit seiner Veröffentlichung „Sind Biozideinträge in die Umwelt von besorgniserregendem Ausmaß? Empfehlungen des Umweltbundesamtes für eine Vorgehensweise zur Untersuchung der Umweltbelastung durch Biozide“ (UBA-TEXTE 15/20171 und UBA-TEXTE 114/20172) eine breite Grundlage für konkrete Erhebungen der Umweltbelastung mit Bioziden zur Verfügung gestellt. In verschiedenen Arbeitspaketen werden eintragspfad- und kompartimentspezifische Detailvorschläge für die Durchführung von Messungen für alle von Biozideinträgen betroffenen Umweltkompartimente gemacht. Zu jedem Arbeitspaket wurde zudem mit Hilfe eines detaillierten Priorisierungsschemas eine Stoffliste mit bis zu 25 möglicherweise relevanten Biozid-Wirkstoffen und Transformationsprodukten erstellt.
Zurzeit (Stand August 2021) sind etwa 360 Wirkstoffe auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)3 gelistet, die in einer großen Bandbreite von Produkten zum Einsatz kommen können. Die unterschiedlichen Einsatzfelder machen eine Priorisierung nach den Eintragspfaden und ihren Zielkompartimenten notwendig. In die Priorisierung des Umweltbundesamtes werden die Wirkstoffe einbezogen, die nach EU-Biozidrecht genehmigt sind bzw. für die ein erster Bewertungsbericht vorliegt. Seit der Erstellung der Listen für den im Jahr 2017 erschienenen Bericht, wurden neue Biozidwirkstoffe genehmigt, weitere Bewertungsberichte vorgelegt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, so dass eine Aktualisierung der Empfehlungslisten angezeigt war. Das Umweltbundesamt hat deshalb nun die neuen und EU-weit abgestimmten Daten in der Priorisierung berücksichtigt und die Stofflisten aktualisiert. Zusätzlich wurden zwei neue Stofflisten zur Bodenbelastung in urbanen Gebieten und die Aufnahme in terrestrische Biota beziehungsweise zur Belastung von Grundwasser in urbanen Gebieten erarbeitet, die im Bericht 2017 noch keine Berücksichtigung fanden. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse4 zeigen, dass der Eintragspfad von Bioziden über die urbane (naturnahe) Regenwasserversickerung nicht zu vernachlässigen ist und eine zunehmende Rolle für den Eintrag von Bioziden in die Umwelt, insbesondere in Böden und Grundwasser, darstellt. Für folgende Eintragspfade (sortiert in Arbeitspakete (AP)) wurden aktualisierte Stofflisten erarbeitet:
Arbeitspaket 1 Gewässerbelastung durch Einträge aus Kläranlagen einschließlich der Belastung von Schwebstoffen/Sedimenten
Arbeitspaket 2 Gewässerbelastung durch Regenwassereinleitungen (städtischer Bereich mit Trennkanalisation) einschließlich der Belastung von Schwebstoffen/Sedimenten
Arbeitspaket 3 Belastung der Gewässer durch weitere direkte Einträge (insbesondere Antifouling–Wirkstoffe) einschließlich der Belastung von Schwebstoffen/Sedimenten
Arbeitspaket 4 Belastung von Grundwasser unter und ggf. von Drainagewasser von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen mit Gülleausbringung
Arbeitspaket 5 Belastung von Uferfiltrat
Arbeitspaket 6 Belastung von Klärschlämmen und ggf. beaufschlagten Böden sowie die Aufnahme in terrestrische Biota
Arbeitspaket 7 Belastung von mit Gülle beaufschlagten Böden; ggf. zielgerichtete Untersuchung von einzelnen Güllen
Arbeitspaket 8 Belastung von aquatischer Biota (limnisches Ökosystem)
Arbeitspaket 9a (neu) Bodenbelastung in urbanen Gebieten durch direkte Einträge sowie die Aufnahme in terrestrische Biota
Arbeitspaket 9b (neu) Belastung von Grundwasser in urbanen Gebieten durch den direkten Bodeneintrag
Anmerkungen:
Die Stofflisten beinhalten keine Chlordioxid-Produkte. Es ist weiteren Untersuchungen vorbehalten, die Wechselwirkungen zwischen Stoffen der Liste mit Chlordioxid zu prüfen.
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